Muss ich auch mein ärztliches Gutachten verlängern lassen?

Du müsst zum Erhalt eines C und D Führerscheins bis zum 60. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle 2 Jahre zum Arzt gehen damit die Lenkberechtigung nicht verfällt. Am besten suchst du dir unter dem angeführten Link www.führerschein-untersuchung.at einen Arzt in deiner Nähe aus, um Fristgerecht vor Ablauf des Führerscheins eine Verlängerung beantragen zu können.

Wie kann ich meine Weiterbildung im Führerschein eintragen lassen?

Du erhältst nach Kursende eine Bescheinigung, die dir die notwendigen 35 Stunden aufgeschlüsselt nach den einzelnen Sachgebieten bestätigt. Mit dieser Bescheinigung kannst du dann bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion) einen neuen Führerschein beantragen, in dem der C95-Nachweis angeführt wird. Dieser C95 Eintrag ist dann 5 Jahre gültig und muss wiederum mit der nächsten Weiterbildung erneut beantragt und verlängert werden. Tipp: Achte darauf, die die für die Führerscheinverlängerung benötigte ärztliche Untersuchung mit deinem C95-Rhythmus zusammenzulegen. Du sparst dir damit Zeit und Kosten!

Kann ich Anbieter von C95 Weiterbildungen kombinieren?

Es ist grundsätzlich möglich, zwischen Anbietern zu wechseln. Sollte das bei dir der Fall sein, nimm bitte direkt mit uns Kontakt auf und übermittle uns eine Kopie deiner Nachweise. Wir klären dann, welche Einheiten dir noch fehlen und welche Kurstage notwendig sind. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die 35 Stunden bei einem Anbieter zu absolvieren, da die einzelnen Module aufeinander abgestimmt sind.

Kann ich die Weiterbildung mit D95 kombinieren?

Ja, das ist möglich. In dem Fall kommt noch ein Tag mit weiteren 7 Stunden hinzu. Die anderen Tage sind deckungsgleich und damit können Sie mit insgesamt 6 Tagen sowohl die Weiterbildung für C95 als auch für D95 absolvieren.

Kann ich meine Kosten steuerlich geltend machen?

Du kannst bares Geld sparen: Reiche einfach deine berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über die Arbeitnehmerveranlagung ein.